Kantonale Einwohnerplattform (kEWR)

Führung der Merkmale

Die amtlichen Erhebungsstellen der Personenregister – insbesondere die Einwohnerregister der Kantone und der Gemeinden – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Personendaten nach den harmonisierten Identifikatoren zu führen. Das BFS veröffentlicht zu diesem Zweck einen stets aktuellen amtlichen Katalog der Merkmale (Merkmalskatalog). Dieser enthält präzise Angaben zu den Merkmalsausprägungen, den massgebenden Nomenklaturen und den Kodierungsschlüsseln.

Registerharmonisierung

Die Registerharmonisierung dient der Vereinheitlichung der kommunalen und kantonalen Register, um deren statistischen Nutzen zu erhöhen und den administrativen Aufwand zu verringern.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) bietet auf ihrer Website eine Vielzahl von nützlichen Informationen zu Unterthemen der Registerharmonisierung wie Merkmalsdefinitionen, Nomenklaturen, Meldewesen und Datenaustausch, Validierungsservice und Datenqualität.

Wohnungsausweis

Gemäss Registergesetz sind die Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet, den Eidgenössischen Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidgenössischen Wohnungsidentifikator (EWID) zu führen und diese Identifikatoren den Mieterinnen und Mietern unentgeltlich bekannt zu machen. Dies kann direkt auf dem Mietvertrag erfolgen oder in einem separaten Dokument wie dem Wohnungsausweis. Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde.

Rechtsgrundlagen