Willkommen bei LuReg

von Thomas von Ah

Go-Live neues LuReg

Es ist soweit! Nach zweieinhalbjähriger Entwicklungszeit wurde die neue LuReg-Applikation am 7. März 2026 aufgeschaltet.

Wir freuen uns, unseren Nutzerinnen und Nutzern eine moderne neue Plattform zu bieten.

Für die Nutzerinnen und Nutzer der Webapplikation ergeben sich insbesondere folgende Verbesserungen:

  • modernisiertes Layout
  • schnellere Suchfunktionen
  • verbesserte Benutzerfreundlichkeit
  • übersichtliche Dashboards für Kanton und Gemeinden
  • Verlinkung zur Kartenansicht der Gebäude im Geoportal

Kantonale Datenplattform LuReg

Mit der zentralen Datenplattform LuReg – bestehend aus der kantonalen Einwohnerplattform (kEWR), dem kantonalen Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR) sowie dem kantonalem Betriebs- und Unternehmensregister (kBUR) – verfügt der Kanton Luzern seit 2010 über ein solides Werkzeug für die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der statistischen Tätigkeiten, für die Erleichterung administrativer gesetzlich verankerter Aufgaben und für die Umsetzung von E-Government-Projekten. Gemäss kantonalem Registergesetz ist LUSTAT für den Aufbau und Betrieb von LuReg verantwortlich.

Das erste System war seit dem 1. April 2010 im Einsatz und hat sich über viele Jahre als zuverlässig erwiesen. Aufgrund technologischer Grenzen entschied der Kanton Luzern im Herbst 2023, die Plattform technisch vollständig zu erneuern. Die neue Lösung ist am 7. März 2026 erfolgreich in Betrieb gegangen – ohne Unterbruch des laufenden Betriebs. Sie sichert den stabilen Betrieb der Plattform für die kommenden 10 bis 15 Jahre und bildet eine zentrale Grundlage für zahlreiche Aufgaben und Anwendungen der digitalen Verwaltung.

Zugriffsberechtigung

Die Datenplattform LuReg steht autorisierten Stellen der Luzerner Kantonsverwaltung, von Gemeindeverbänden und von kommunalen Verwaltungen zur Verfügung und ermöglicht diesen den Zugriff auf die Registerdaten des Kantons Luzern. Die autorisierten Stellen sind in den Anhängen der kantonalen Registerverordnung abschliessend aufgeführt (SRL25a).

Der Zugriff ist dabei auf diejenigen Daten der kantonalen Register beschränkt, die für die Erfüllung einer gesetzlich verankerten Aufgabe erforderlich sind. Die Zugriffsberechtigungen werden individuell für jene Personen vergeben, die innerhalb der Stelle mit der Erfüllung der entsprechenden gesetzlich verankerten Aufgabe beauftragt sind.

Zugriffsverfahren

Jede autorisierte Stelle stellt einen oder mehrere Koordinatoren und Koordinatorinnen, die für ihre Organisation über das Kundenportal neue Zugriffe beantragen oder bestehende Berechtigungen anpassen oder löschen können.

Gebühren

Gemäss § 5 der Verordnung zum Registergesetz (SRL 25a) erhebt LUSTAT für den Zugriff auf die kantonalen Register von LuReg eine Gebühr.

Die ab 1. Januar 2013 geltenden Tarife können der Tarifliste entnommen werden.

Rechtliche Grundlagen

Der rechtliche Rahmen für den Aufbau, den Inhalt, den Betrieb und den Zugriff auf die kantonale Datenplattform ist in folgenden Erlassen geregelt: