Willkommen bei LuReg

Kantonale Datenplattform LuReg

Mit der zentralen Datenplattform LuReg – bestehend aus der kantonalen Einwohnerplattform (kEWR), dem kantonalen Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR) sowie dem kantonalem Betriebs- und Unternehmensregister (kBUR) – verfügt der Kanton Luzern seit 2010 über ein solides Werkzeug für die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der statistischen Tätigkeiten, für die Erleichterung administrativer gesetzlich verankerter Aufgaben und für die Umsetzung von E-Government-Projekten. Gemäss kantonalem Registergesetz ist LUSTAT für den Aufbau und Betrieb von LuReg verantwortlich.

Momentan läuft das Projekt "Gesamterneuerung LuReg". Damit wird die bestehende Lösung auf eine neue technische Grundlage gestellt, um weiterhin einen zuverlässigen Betrieb und Ausbaumöglichkeiten für zeitgemässe Schnittstellen zu den Umsystemen bieten zu können. Auch werden damit die Leistungsfähigkeit und das Suchtempo verbessert sowie das Erscheinungsbildung modernisiert und die Benutzerfreundlichkeit optimiert. Die neue LuReg-Applikation wird im 3. Quartal 2025 aufgeschaltet. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Projekt.

Zugriffsberechtigung

Die Datenplattform LuReg steht autorisierten Stellen der Luzerner Kantonsverwaltung, von Gemeindeverbänden und von kommunalen Verwaltungen zur Verfügung und ermöglicht diesen den Zugriff auf die Registerdaten des Kantons Luzern. Die autorisierten Stellen sind in den Anhängen der kantonalen Registerverordnung abschliessend aufgeführt (SRL25a).

Der Zugriff ist dabei auf diejenigen Daten der kantonalen Register beschränkt, die für die Erfüllung einer gesetzlich verankerten Aufgabe erforderlich sind. Die Zugriffsberechtigungen werden individuell für jene Personen vergeben, die innerhalb der Stelle mit der Erfüllung der entsprechenden gesetzlich verankerten Aufgabe beauftragt sind.

Zugriffsverfahren

Jede autorisierte Stelle stellt einen oder mehrere Koordinatoren und Koordinatorinnen, die für ihre Organisation über das Kundenportal neue Zugriffe beantragen oder bestehende Berechtigungen anpassen oder löschen können.

Gebühren

Gemäss § 5 der Verordnung zum Registergesetz (SRL 25a) erhebt LUSTAT für den Zugriff auf die kantonalen Register von LuReg eine Gebühr.

Die ab 1. Januar 2013 geltenden Tarife können der Tarifliste entnommen werden.

Rechtliche Grundlagen

Der rechtliche Rahmen für den Aufbau, den Inhalt, den Betrieb und den Zugriff auf die kantonale Datenplattform ist in folgenden Erlassen geregelt: